Schleusen - MBF-MYCA

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Schleusen

Tipps und Tricks

Wer am Antlantik oder Pazifik wohnt wird diese Tipps nicht benötigen.
Viele Bootsfahrer müssen aber früher oder später durch eine Schleuse.

Sportbootschleusen

Wenn man eine Sportbootschleuse nutzen kann ist das von Vorteil. Denn hier kann man selbst den Schleusenmeister "spielen" und kann von der Berufsschiffahrt unabhänig schleusen.
An allen Staustufen im Bereich des Wasser– und Schifffahrtsamtes Schweinfurt befinden sich Bootsschleusen für die Kleinfahrzeuge. Eine Ausnahme sind die Staustufen Viereth und Würzburg, hier müssen die kleineren Boote umgesetzt bzw. können in der Schifffahrtsschleuse mitgeschleust werden.
Am Main sind die meisten Sportbootschleusen 2,5 Meter Breit und 12m Lang. Ein Boot sollte also nicht breiter als 2,1 Meter sein da ja auf beiden Seiten noch Fender angebracht werden müssen. Für Extreme gibt es noch Fenderkissen dann kann die Bootbreite noch etwas mehr sein.
Die Sportbootschleuse befindet sich neben der Großschifffahrtsschleuse. Damit können Sport und Berufsschifffahrt getrennt, ohne dass sie sich gegenseitig stören geschleust werden. Die Sportbootschleusen sind durchweg selbst zu bedienen. Die Bedienungsanleitung und die Bedienteile befinden sich seitlich der Kammer.
Man sollte es nur nicht ausreizen ich weis nicht was passiert wenn man in einer Schleuse stecken bleibt?
Boot die breiter als 2,5 Meter sind müssen die Schleusen der Berufsschiffahrt nutzen!

Ein besonderes Erlebnis ist es dennoch eine Großschifffahrts Schleuse zu benutzen, dass Schleusen in einer großen Schleusenkammer am Main. Das anfängliche Unbehagen lässt sich vermeiden, wenn man sich die dabei zu beachtenden Grundregeln und die praktische Handhabung vergegenwärtigt.


Schifffahrtsschleuse
Ablauf einer Schleusung in einer Schifffahrtsschleuse.
Merk- und Grundregeln

Die Einfahrt wird durch Signallichter geregelt. Auch nur ein rotes Licht bedeutet: - noch - keine Einfahrt. Deshalb mit langsamer Fahrt an die Schleuse fahren und gegebenenfalls anhalten, und zwar spätestens dort, wo das Haltezeichen steht.
Schleusenkammern nur auf Weisung des Schleusenpersonals befahren oder ansteuern wenn, keine Bootsschleuse vorhanden bzw. außer Betrieb ist. Nur bei
grünem Licht zügig aber nicht schnell einfahren
Ist keine Bootsschleuse vorhanden bzw. außer Betrieb werden in der Regel, Kleinfahrzeuge gemeinsam mit der Großschifffahrt geschleust, die Großschifffahrt fährt immer zuerst in die Kammer ein und natürlich zuerst wieder aus!

Nehmen Sie Kontakt (über Funk, persönlich oder mit Ihrem Handy [Tel.-Nr. siehe Liste im Downloadbereich) mit dem Schleusenpersonal auf und machen Sie eindeutig erkennbar, dass Sie geschleust werden wollen.
Trotzdem sind Wartezeiten möglich.
Die Sportbootschifffahrt wird erst in der großen Schleuse
mit geschleust (nur in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr), wenn die Bootsschleuse nicht funktionsfähig ist.
Ausnahme: Sie warten bereits einen längeren Zeitraum und es ist kein Berufsschiff zur Schleusung gemeldet. (Findet keine Schleusung für die Großschifffahrt statt, werden Kleinfahrzeuge zu jeder geraden Stunde zu Tal und zu jeder ungeraden Stunde zu Berg geschleust. Kleinfahrzeuge sind nicht berechtigt eine besondere Schleusung zu verlangen.)
In der Wartezeit ist es ratsam, das Boot an Land festzumachen, soweit örtlich möglich oder in sicherer Entfernung von der Schleuse die Warteschleifen zu drehen.
Bedenken Sie dabei, dass die Berufsschifffahrt absoluten Vorrang besitzt und bei der Ein- und Ausfahrt aus der Schleuse einen erheblichen Raumbedarf benötigt, um das Schiff nach dem Verlauf der Fahrrinne auszurichten. Erinnern sie sich bitte auch an die bereits beschriebenen Sichtverhältnisse der Großschifffahrt. Achten sie beim Ein- und Ausfahren immer auf den sicheren Abstand zu dem Schraubenwasser des Berufsschiffes. Einmal erfasst, wird Ihre Manövrierfähigkeit stark eingeschränkt und Sie könnten querschlagen. Hilfreich für Sie und die Anderen ist, wenn Sie nicht mit „Full Speed“ in die Kammer einfahren, da die durch Sie verursachte Welle in der Kammer hin- und herläuft, Sie beim Anlegen stark behindert und bereits festliegende Boote gefährden kann.


Was sagt das Gesetz zum Thema Schleusen
§ 6.28 BinSchStrO
Durchfahren der Schleusen

1.
Zum Schleusenbereich gehören
a)
die Schleusen und
b)
die Wasserflächen oberhalb und unterhalb der Schleusen, die dem Festmachen, Einordnen und Warten von Fahrzeugen sowie zum Zusammenstellen und Auflösen von Verbänden dienen (Schleusenvorhafen). Die zuständige Behörde kann abweichend von Buchstabe a und b den Schleusenbereich festlegen; in diesem Fall ist er durch weiße Tafeln mit schwarzer Umrandung und der schwarzen Aufschrift “Schleusenbereich” gekennzeichnet.

2.
Bei der Annäherung an den Schleusenbereich müssen die Fahrzeuge ihre Fahrt verlangsamen. Können oder wollen sie nicht sogleich in die Schleuse einfahren, haben sie, wenn am Ufer das Tafelzeichen B.5 (Anlage 7) aufgestellt ist, vor diesem anzuhalten.

3.
Im Schleusenbereich ist das Überholen bei Annäherung an die Schleuse verboten. Fahrzeuge dürfen nur dann an anderen auf die Schleusung wartenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn sie vorgeschleust werden sollen oder um sich in vorhandene Lücken zu leben.
Im Schleusenbereich dürfen Antriebs- und Hilfsmaschinen nur in dem für den Schiffs- und Bordbetrieb erforderlichen Umfang betrieben werden. Dabei sind die Türen des Maschinenraums geschlossen zu halten. Sonstige Öffnungen des Maschinenraumes müssen so weit geschlossen werden, wie es der Betrieb zulässt. Die Anlegestellen von Fähren oder Fahrgastschiffen sind freizuhalten.

4.
Im Schleusenbereich müssen Fahrzeuge, die mit einer Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Nautische Information ausgerüstet sind, den Kanal der Schleuse auf Empfang geschaltet haben.

5. Im Schleusenbereich müssen die Anker vollständig hochgenommen sein, es sei denn, sie werdenßerhalb der Schleuse benutzt.

6.
Sind mehrere Schleusen vorhanden, müssen die Fahrzeuge die ihnen zugewiesene Schleuse ansteuern. Weisung hierzu wird erforderlichenfalls bei Tag und bei Nacht durch die in § 6.28a beschriebenen Richtungsweiser gegeben.

Fahrzeuge, deren Abmessungen kleiner als diejenigen der vorhandenen Bootsschleusen sind,diese zu benutzen, soweit die Schleusenaufsicht keine andere Weisung erteilt.


7.
Vor der Einfahrt in die Schleuse müssen die Schlepptrossen kurzgeholt und Ausrüstungsteile binnenbordswerden. Die Führer beschädigter Fahrzeuge müssen die Schleusenaufsicht vor derauf die Beschädigungen aufmerksam machen, sofern die Beschädigung den Schleusenbereichandere Fahrzeuge gefährden kann.

8.
Bei der Fahrt in den Schleusenvorhäfen und bei der Einfahrt in die Schleusen müssen die FahrzeugeGeschwindigkeit so vermindern, dass ein sicheres Abstoppen mittels Drahtseilen, Tauen oder anderenMaßnahmen unter allen Umständen möglich ist und ein Anprall an die Schleusentore oderdie Schutzvorrichtungen sowie an andere Fahrzeuge oder an Schwimmkörper ausgeschlossen ist.den mit Schwimmpollern ausgerüsteten Schleusen dürfen zum Anhalten nur die Kanten- und Nischenpollerwerden. Schwimmpoller dürfen erst belegt werden, nachdem das Fahrzeug oder derzum Stillstand gekommen ist.

Der Schiffsführer hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug durch Belegen der Poller oder Haltekreuze der mit Drahtseilen oder Tauen im Notfall auch ohne Maschinenkraft rechtzeitig angehaltenkann. Er hat ferner dafür zu sorgen, dass die Decksmannschaft, die für die Schleusendurchfahrtist, vom Beginn der Einfahrt in die Schleuse bis zu Beendigung der Ausfahrt aus der Schleuse an Deck ist.

Alle Fahrzeuge und Schwimmkörper müssen so weit in die Schleusenkammer einfahren und sich so hinlegen, dass die nachfolgenden Fahrzeuge bei der Einfahrt und in der Ausnutzung der Schleusenkammer nicht behindert werden. Insbesondere muss das letzte vom Oberwasser her einfahrende Fahrzeug so weit vorfahren, dass es beim Leeren der Schleusenkammer nicht auf den Drempel aufsetzen kann.

Als Kapitän der Sportschifffahrt sollte man sich auch mit den Begrifflichkeiten vertraut machen. Man will ja nicht gleich als Anfänger enttarnt werden nur weil man Schleusen-Tür statt Schleusen-Tor sagt ;-)

Oberwasser
Die Flussseite die Höher liegt
Unterwasser

Die Flussseite die Niedriger liegt
Bergschleusung
Wenn man Flussaufwärts Schleust.
Talschleusung

Wenn man Flussabwärts Schleust.
Schleusentore

Die Tore , mit denen die Kammerschleuse nach Oberwasser und Unterwasser geschlossen wird. Das Oberwasser ist dabei die „höher“ gelegene Wasserfläche, das Unterwasser entsprechend die „tiefer“ gelegene Wasserfläche. Für Obertor und Untertor verhält es sich genauso.
Schleusenkammer
Der Raum zwischen den Toren und der Kammerwand. Die gesamte Wasserfläche ist aber nicht nutzbar. Sie wird durch den Schwenkbereich der Tore und den Drempel eingeschränkt. Dieser nutzbare Teil liegt innerhalb der gelben Grenzmarkierungen.
Drempel
Ist eine Betonkonstruktion an die unter Wasser die Tore anstoßen und das dichte Schließen ermöglichen. (Achtung Einfahrtstiefe!) Auch besteht die Gefahr beim Tal Schleusen das man mit dem Heck auf dem Drempel aufsitzt! Hier ist unbedingt die GELBE Linie zu beachten!
Hubhöhe
Die Differenz zwischen Ober- und Unterwasser die beim Schleusenvorgang überwunden wird.
Schleusenbeamter
Nette Person, die an der Schleuse das Sagen hat. Seinen Anweisungen IST FOLGE zu leisten. Er ist der Schleusen CHEF!

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