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Die aktuelle Gesetzeslage ist in der Binnenschifffahrtsordnung beschrieben. Im Kapitel 6 -
Dennoch gelten ähnliche Vorfahrtsregeln die bei gleichen Bootstypen zur Anwendung kommen z.B. "Rechts vor Links" oder in der Seemannssprache "Backbordbug vor Steuerbordbug"!
Nachfolgend die komprimierte Ableitungen:
Ausweichpflichtige Kleinfahrzeuge (z.B. Schlauchboote, Motorboote,...) müssen beim Begegnen ihren Kurs rechtzeitig nach Steuerbord (rechts) richten; falls diese Regel aus nautischen Gründen nicht eingehalten werden kann, muss das ausweichpflichtige Kleinfahrzeug rechtzeitig und unmissverständlich durch geeignete Manöver zeigen, wie es ausweichen will; außerdem kann diese Absicht durch vorgesehenen Schallzeichen angezeigt werden.
Fahrzeuge mit Blaulicht haben immer Vorrang
rechtzeitig nach Steuerbord ausweichen, wenn Nautisch nicht möglich auch Backbordseitiges Ausweichen möglich
Das vorbeifahren an schwimmenden Personen MUSS in ausreichendem Abstand und OHNE Belästigung z.B. durch Wellenschlag von Statten gehenmit Maschinenantrieb (z.B. Motorboot) müssen Kleinfahrzeugen ohne Maschinenantrieb (z.B. Segelboot) ausweichendie weder mit einer Antriebsmaschine noch unter Segel fahren, müssen unter Segel fahrenden Kleinfahrzeugen ausweichen
Zwei Kleinfahrzeuge (z.B. Schlauchboote) mit Maschinenantrieb, deren Kurse sich derart kreuzen, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes besteht, müssen einander wie folgt ausweichen:
a. wenn sie sich auf entgegengesetzten oder fast entgegengesetzten Kursen nähern,
muss jedes seinen Kurs nach Steuerbord so ändern, dass es an der Backbordseite des anderen vorbeifährt;
also wie im Straßenverkehr!
b. wenn sich ihre Kurse kreuzen, muss dasjenige ausweichen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat
(also rechts vor links wie im Straßenverkehr). Das gilt auch für zwei Kleinfahrzeuge ohne Maschinenantrieb,
die nicht unter Segel fahren.


