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Anträge auf Zuteilung von Nummern

Nachdem Sie ein Funkgerät gekauft haben benötigen Sie von der RegTP ein Rufzeichen!

Für jede Nutzung von Frequenzen des See- und Binnenschifffahrtsfunks und Nummern durch Funkstellen auf Schiffen bedarf es einer Zuteilung von Nummern. Für Funkanlagen zur Abwicklung von Sprechfunk ist in jedem Fall ein Rufzeichen zu beantragen. Auch für den beabsichtigten Betrieb eines Seenotfunksenders, z. B. einer Satelliten-EPIRB, ist eine Nummernzuteilung erforderlich.

Für die erstmalige Zuteilung
von Nummern und für die Beantragung von zusätzlichen Nummern bzw. von Nummernänderungen im Bereich der Sportschifffahrt:

Antrag auf Zuteilung von Nummern

Anträge auf Änderung von Nummern

Nachdem Sie ein z.B. neues Funkgerät gekauft haben müssen Sie das bei der RegTP melden!

Für die Änderungsanzeige zu einer bereits bestehenden Nummernzuteilung (auch ehemalige Frequenzzuteilung), sofern es sich nicht um eine Rechtsnachfolge oder die Zuteilung von neuen Nummern handelt – für den Bereich der Sportschifffahrt:

Mit der Anzeige können Änderungen zur Anschrift, zum Schiff, in der Funkausrüstung, in der Art des Funkverkehrs usw. mitgeteilt werden. Wenn zusätzliche Nummern benötigt werden oder bereits zugeteilte Nummern zu ändern sind, ist ein Antrag auf Nummernzuteilung einzureichen.

Antrag auf Änderung von Nummern

Anträge auf Übernahme von Nummern

Nachdem Sie ein z.B. gebrauchtes Schiff incl. Funkgerät gekauft haben müssen Sie das bei der RegTP melden!

Für den Antrag auf Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung von Nummern beim Verkauf von Schiffen (Übertragung der Zuteilung auf Rechtsnachfolger; z.B. Übertragung vom Verkäufer auf den Käufer eines Schiffes) – für den Bereich der Sportschifffahrt:

Mit der Übertragung können keine zusätzlichen Nummern bzw. keine Änderungen von bereits zugeteilten Nummern beantragt werden. In diesen Fällen ist vom neuen Schiffseigentümer eine Nummernzuteilung neu zu beantragen.

Antrag auf Übertrag  von Nummern

Anträge auf Rücknahme/Löschung von Nummern

Nachdem Sie verkaufen Ihr z.B. Ihr gebrauchtes Schiff aber der Käufer möchte Ihr Funkgerät nicht. Dann müssen Sie das bei der RegTP melden und die Rücknahme der Nummer beantragen!

Antrag auf Rücknahme Löschung  von Nummern

Informationen zur Zuteilung von Nummern und Nutzung von Frequenzen im See- und Binnenschifffahrtsfunk

Seit dem 1. Juni 2013 sind die Zuteilungen im mobilen See- und Binnenschifffahrtsfunk neu konzipiert.

Information ab 1.6.2013

Weitere allgemeine Infos:

Nummernplan für Rufzeichen

Nummernplan für Automatic Transmitter Identification System-Nummern

Nummernplan für Maritime Mobile Service Identities

Anpassung der bestehenden Zuteilungen von Nummern

Antragsverfahren für Nummern

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